Das Medizinrecht bezeichnet primär die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.
Rechtsanwalt Carl als Fachanwalt für Medizinrecht ist für Sie da, wenn Sie ein juristisches Problem im Bereich des Medizinrechts haben.
Insbesondere arzthaftungsrechtliche Fragen wegen vermuteter Behandlungsfehler können umfangreiche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Dazu gehören auch die sozialrechtlichen Themen, die sich in der richtigen Bemessung von GdB und MdE und die daraus resultierenden Folgen (Renten!) drehen.
Langjährige Erfahrung, Einfühlungsvermögen, fachliche Kompetenz und Spezialisierung im Medizinrecht bilden die Basis seiner umfassenden und professionellen medizinrechtlichen Beratung.