Der Fachbereich Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst das Sozialversicherungsrecht, also die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung und viele weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Recht der sozialen Förderung.
Durch Fortbildungen und umfangreiche Tätigkeit in Bereich Sozialrecht verfügt unsere Kanzlei über umfassende Kenntnisse zu diesem Thema.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen und der Führung von Widerspruchsverfahren.